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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Dienstunfähigkeitsrente in Steuererklärung eintragen

Guten Tag,

letztes Jahr wurde ich aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen, die vorher vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente wurde mir als Einmalzahlung überwiesen.

Die erhaltene Einmalzahlung beträgt 30.240€ und beinhaltet die Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente über zwei Jahre. Über diesen Zeitraum hinaus könnte ich weitere Leistungen erhalten, sofern eine "bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit" vorliegen würde (was nicht der Fall ist). Mir ist leider nicht klar ob sich der Umstand der Einmalzahlung bzw. der eventuell auf zwei Jahre befristeten Leistung auf die Besteuerung auswirkt.

Hierzu würde ich gerne erfahren wie ich die Dienstunfähigkeitsrente/Einmalzahlung in meiner Einkommenssteuererklärung eintragen muss. Bitte geben Sie mir die Information in welcher Anlage und welcher Zeile ich welche Information eintragen muss.

Ich bin am 30.12.1995 geboren, die Dienstunfähigkeitsrente könnte bis maximal 01.02.2050 ausgezahlt werden.


Im Anhang habe ich verschiedene Dokumente die eventuell relevant sein könnten:
-Auszahlungsbestätigung der Versicherung
-Nachweis der Versicherungsdauer Berufsunfähigkeit
-Allgemeine Tarifinformationen
-Steuerliche Regelungen (laut Versicherung)
-Produktinformation mit Beitragsaufschlüsselung
-Gehaltsabrechnung mit Beitragszahlung

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Die Rente ist als (abgekürzte) Leibrente mit einem Ertragsanteil von 50% nach § 22 EStG zu versteuern. Da Ihnen der Rentenbetrag in einem Kalenderjahr zufließt, ist dieser auch in diesem Jahr steuerlich zu erfassen. Es handelt sich hier ja nicht um eine Abfindung einer Rente, sondern nur um eine zusammengefasste Zahlung der Rente für 2 Jahre.

Sie müssten den Rentenbetrag auf der Anlage R in Zeile 13 ff. eintragen. Dem Finanzamt werden diese Informationen grundsätzlich vom Rentenversicherung auch anhand Ihrer Steuer-ID übermittelt. Sollten Sie die Beträge also irrtümlich falsch eintragen, würde dieses durch das Finanzamt anhand der Meldung der Versicherung entsprechend trotzdem korrekt berücksichtigt werden.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater


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