Corona Hilfe GBR auch in Einkommenssteuererklärung angeben?
Oktober 31, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
CORONA HILFE. (ewige Baustelle)
Für unsere GbR habe ich die erhaltene Corona-Hilfe in der Anlage Feststellungserklärung (Anlage Corona Hilfe) eingetragen.
Jetzt wird bei Elster ja auch bei der Einkommenssteuererklärung für jeden Gesellschafter die gleiche Anlage verlangt (Corona-Hilfe). Muss da nun auch eine Angabe erfolgen, obwohl es ja für die GbR ist und schon bei der Feststellungserklärung der GbR angegeben wurde?
Falls ja, zu je die Hälfte (wenn es zwei Gesellschafter sind)?
Guten Tag,
einzutragen ist die Corona-Hilfe für jeden Betrieb. Wenn Sie die Hilfen in der Feststellungserklärung der GbR bereits angegeben haben, müssen Sie grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung keine zusätzliche Anlage Corona-Hilfen abgeben. Denn Sie haben für die GbR die notwendigen Angaben gemacht. Etwas anderes würde natürlich gelten, wenn Sie weitere Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb haben. Dann muss auch hier eine Anlage in der Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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