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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Freiberufler Betriebsaufgabe und Aufnahme Steuererklärungen

Sehr geehrte Damen und Herren, am 5.4.21 habe ich meine Tätigkeit als Freiberufler aufgegeben und am 6.4.21 eine neue Tätigkeit, ebenfalls als Freiberufler, angemeldet.

Dem FA habe ich im April mitgeteilt, dass es sich um eine beinahe identische Tätigkeit handelt (nur nicht mehr in Führungsposition wie vorher), und ich habe darum gebeten, dieselbe Steuernummer und Umsatzsteuernummer weiterhin nutzen zu können. Ebenfalls habe ich mitgeteilt, dass ich ausnahmslos alle Betriebsmittel in den neuen Betrieb übernehme.

Vom FA habe ich dazu keine Mitteilung erhalten. Lediglich mein Antrag auf Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer wurde auch wieder für die neue Tätigkeit genehmigt, unter der alten bisherigen Steuernummer. Meine UST-Voranmeldungen in 2021 wurden akzeptiert.

Nun muss ich für 2021 die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben.

Ist folgendes Vorgehen hier richtig? Falls nicht, bitte ich um Beschreibung, wie ich es richtig mache:

Da ich ja nur eine Einkommensteuerummer habe,
gebe ich auch nur eine Einkommensteuererklärung für das komplette Jahr 2021 und entsprechend eine USt-Jahreserklärung für 2021 ab.
Dazu eine EÜR für die Tätigkeit bis 05.04. und eine EÜR für die Tätigkeit ab 06.04.? Bei der 2. EÜR dann bei der Betriebssteuernummer angeben "ich habe noch keine Steuernummer", damit das FA mir bei der Berabeitung eine für die neue Tätigkeit zuteilt?

Vielen Dank im Voraus

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Ihr beschriebenes Vorgehen ist soweit korrekt. Sie müssten dann bei der zweiten Selbständigkeit eine neue Anlage EÜR anlegen und anklicken, dass die Steuernummer durch das Finanzamt vergeben werden soll. Die Umsatzsteuer geben Sie ohnehin nur unter einer Steuernummer ab.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater


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