Einsatzwecheltätigkeit speziel
August 16, 2019 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo zusammen
meine Frage lautet ich bin elektriker meine firma hat ihren sitz in odhental bei köln.Es geht um die einsatztwechseltätigkeit.
Zumal der tüv nicht weis und das finazamt das wir da ein lager haben oder ein büro wo ich nur meine pause mache
Ich arbeite aber auf dem gelände ÖFFENTLICH Tüv Rheinland fast täglich in anderen gebäuden oder am tag auch in verschiedenen gebäude mit unterschiedlichen Adressen zwar nicht weit auseinander aber es ist halt so.
Aber mein arbeitgeber gibt mir nur eine nummer für den stundenzettel tüv köln 082019
Obwohl ich in verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen adresse arbeite am grauen stein 1 am grauen stein 6-7 also in 8 verschiedenen gebäuden mit unterschiedlicher adresse das kann das finanzamt nicht sehen ob ich eine einsatztwecheltätig habe.
Habe ich jetzt eine einsatztwechseltätig oder nicht oder muss ich meine stundenzettel anders schreiben?
und wie erkläre ich das dem finazamt nachträglich?
Standart Google Antwort reicht nicht hab ich alles durch.
Freue mich auf eine Antwort
Lieben gruss Stefan Hardt
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Wenn ich SIe richtig verstanden habe, haben sind Sie auf dem Gelände des Arbeitgebers tätig, haben hier aber mehrere Einsatzorte. Ihre Frage lautet dahingehend, ob hier eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt, bei der Sie ggfs. höhere Werbungskosten (Reisekosten= geltend machen könnten.
Das wäre möglich, wenn Sie eine erste Tätigkeitsstätte haben und von dieser dann zu anderen Stellen fahren würden, die keine erste Tätigkeitsstätte darstellen würden. Zum Begriff der ersten Tätigkeitsstätte schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF):
Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung. Baucontainer, die z. B. auf einer Großbaustelle längerfristig fest mit dem Erdreich verbunden sind und in denen sich z. B. Baubüros, Aufenthaltsräume oder Sanitär- einrichtungen befinden, stellen „ortsfeste“ betriebliche Einrichtungen dar. Befinden sich auf einem Betriebs-/Werksgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, so handelt es sich dabei nicht um mehrere, sondern nur um eine Tätigkeitsstätte.
Wenn sich die Gebäude also auf einem Werksgelände/Betriebsgelände befinden, liegt hier keine Einsatzwechseltätigkeit vor. Sollten die Gebäude auf unterschiedlichen Geländen sein, so könnte jedoch schon eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegen. Fahrtkosten könnten dann mit 0,30 EUR/Km geltend gemacht werden, wenn Sie mit dem Privatkfz unterwegs sind. Sollte die Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte ununterbrochen mind. 8 Std. betragen, so können auch Verpflegungsmehraufwendungen von 12 EUR geltend gemacht werden. Hier würde es sich aber empfehlen, dass der Arbeitgeber Ihnen diese Abwesenheit auch bescheinigt. Alternativ müssten Sie Ihre Arbeitszettel so schreiben, dass die Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte klar und eindeutig dokumentiert ist (Datum, Anschrift des Tätigkeitsortes, Beginn und Ende der Abwesenheit (Uhrzeit).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Ansonsten ist es bei frag-einen.com möglich eine kostenlose Rückfrage zu stellen (leider ist nur eine Rückfrage möglich). Nutzen Sie die Gelegenheit bitte aus, wenn etwas unklar ist.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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