Finanzamt Schätzung wegen fehlender Schlussbilanz
März 16, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich habe es versäumt für meine KG eine Schlussbilanz beim Finanzamt einzureichen. Die Firma wurde aufgelöst.
Jetzt hat das Finanzamt eine Schätzung gemacht, die natürlich völlig überzogen ist. Die neue Gesonderte Feststellung der Einkünfte erging nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben.
Das Finanzamt fordert eine Schlussbilanz und hat mir dazu eine Frist gesetzt. Leider benötige ich 1 Monat länger Zeit um die fehlenden Unterlagen einzureichen.
Was sollte ich jetzt am besten dem Finanzamt mitteilen, damit sie den Einspruch nicht ablehnen, sondern die Frist verlängert wird.
Ich hoffe auf Hilfe!
Guten Tag,
teilen Sie dem Finanzamt bitte mit, dass Sie (zur Not "corona-bedingt") etwas mehr Zeit benötigen um die notwendigen Unterlagen zu erstellen und bitten Sie um Fristverlängerung um einen Monat. In der Regel wird die Frist derzeit recht großzügig verlängert. Manchmal macht es auch Sinn, dass Sie den oder die Finanzbeamten/in anrufen und kurz die Lage erläutern und dann wird häufig am Telefon die Fristverlängerung gewährt. Die Beamten wollen hier eigentlich auch möglichst wenig Stress verursachen. Wichtig ist nur, dass man ehrlich ist und die Bearbeitung dann nicht immer wieder erneut herauszögert.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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