Unterhalt von volljährigen Kindern
Dezember 14, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich habe zwei erwachsene Töchter, 18Jahre und 22Jahre. Beide leben noch bei uns im Haushalt. Eine studiert derzeit auswärts und wohnt die Woche über im Studentenwhnheim. Sie erhält (anteilmäßig) BaFöG.
Die zweite macht derzeit ein Praktikum und jobbt nebenbei auf 450€ Basis. Beide werden noch finanziell unterstützt.
Wie ist das steuerlich zu berücksichtigen?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Für Ihre Tochter werden Sie noch Kindergeld bzw. Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben. Daher ist der Unterhalt für die Tochter steuerlich nicht abzugsfähig.
Sofern Sie auch für Ihren Sohn noch Kindergeld erhalten, würde das Gleiche gelten. Nur, wenn Sie für Ihren Sohn kein Kindergeld mehr erhalten bzw. keinen Kinderfreibetrag gewährt bekommen (weil er z.B. keine Ausbildung macht), könnten Sie den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Anlage Unterhalt geltend machen. Der Verdienst Ihres Sohnes würde aber angerechnet werden, so dass sich der max. abziehbare Betrag (9.744 EUR p.a. zzgl. evtl. getragene Kosten für die Krankenversicherung) entsprechend reduziert.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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