Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Ist das Technologiegründerstipendium steuerfrei oder steuerpflichtig?

Wir haben das Technologiegründerstipendium der SAB erhalten und nun unterschiedliche Aussagen bezüglich der Steuerfreiheit bzw. Versteuerung des Stipendiums. Diese Frage möchten wir nun endgültig klären.

Hier die Einzelheiten zur Förderung:

1.) Es handelt sich um das Technologiegründerstipendium der SAB (Sächsische Aufbaubank). Es ist also ein Gründerstipendium mit dem Zweck das eigene Gründungsvorhaben zu verfolgen.
2.) Die Fördersumme beträgt 2.500 €/ Monat und wird für 12 Monate bewilligt (= 30.000 €).
3.) Im Zuwendungsbescheid steht im Wortlaut, dass es sich um einen "Zuschuss zum Lebensunterhalt" handelt.
4.) Förderträger ist u.a. der ESF (Europäischer Sozialfond)

Die Frage ist also, ist es ein zu versteuerndes Einkommen oder fällt es unter den Zuschuss zum Lebensunterhalt [§3 Nr. 44] ?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Rückfrage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Stipendium unter § 3 Nr. 44 EStG fällt, sofern es ausschließlich zur Deckung der Lebenshaltungskosten gezahlt wird und keine Gegenleistung geschuldet wird (im Sinne von § 3 Nr. 44 EStG).

Es ist zu empfehlen, dass Sie im Rahmen der Steuererklärung jedoch unter „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ aber darauf hinweisen, dass Sie die gezahlten Geldes aus dem Stipendium nicht erklärt haben, da Sie von einer Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 44 EStG ausgehen. Das Finanzamt wird hier ggfs. noch einmal die Förderzusage anfordern und dann entsprechend würdigen.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht. Insbesondere wäre in Ihrem Fall der gesamte Förderbescheid samt Richtlinien zu prüfen. Das ist im Rahmen einer Onlineberatung aber nicht ohne weiteres möglich bzw. würde den Beratungsumfang „sprengen“.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Steuererklärung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil