Wie kann ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?
Oktober 15, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Wolfgang Stricker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich benötige dringend Ihre Hilfe bei meiner Steuererklärung. Ich bin Helma Kuhn, Angestellte in einem Unternehmen und habe im vergangenen Jahr berufsbedingt viele Fahrten zurückgelegt. Leider weiß ich nicht, wie ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen kann und hoffe auf Ihre Unterstützung.
Zur Ausgangssituation: Ich habe im letzten Jahr regelmäßig mit meinem eigenen PKW meinen Arbeitsplatz erreicht und auch Dienstreisen unternommen. Dabei sind mir sowohl die Spritkosten als auch die Kilometergebühren entstanden. Leider habe ich keine genaue Aufstellung meiner Fahrten und Ausgaben und weiß daher nicht, wie ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben soll.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuervorteile verpasse, da ich nicht genau weiß, wie ich meine Fahrtkosten korrekt angeben kann. Außerdem möchte ich sicherstellen, dass ich keine falschen Angaben mache und mögliche Konsequenzen vermeiden.
Können Sie mir bitte erklären, wie ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen kann? Welche Belege muss ich dafür vorlegen und wie kann ich die Kilometergebühren richtig berechnen? Gibt es spezielle Formulare oder Anlagen, die ich ausfüllen muss? Und welche Höchstgrenzen gelten für die Absetzbarkeit von Fahrtkosten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesem Thema weiterhelfen könnten, damit ich meine Steuererklärung korrekt und effizient ausfüllen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Helma Kuhn
Sehr geehrte Frau Kuhn,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Geltendmachung Ihrer Fahrtkosten in der Steuererklärung. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die Fahrtkosten korrekt anzugeben und Ihnen mögliche Steuervorteile aufzuzeigen.
Fahrtkosten im Rahmen der Steuererklärung können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese berufsbedingt angefallen sind. Dazu zählen sowohl die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, als auch dienstliche Fahrten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Für die Berechnung der absetzbaren Fahrtkosten haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die pauschale Kilometerpauschale oder die tatsächlichen Kosten.
Bei der pauschalen Kilometerpauschale beträgt derzeit der Betrag 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Für die Berechnung der tatsächlichen Kosten müssen Sie die tatsächlich angefallenen Ausgaben wie Spritkosten, Reparaturen, Versicherung, etc. nachweisen können. Es ist wichtig, dass Sie Belege über Ihre Fahrten und Ausgaben sammeln, um diese in der Steuererklärung vorlegen zu können.
Um Ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie das Formular "Anlage N" für die Werbungskosten. Dort können Sie die Fahrtkosten unter der Rubrik "Weg zur Arbeit" oder "Dienstreisen" eintragen. Wenn Sie die tatsächlichen Kosten angeben möchten, müssen Sie eine genaue Aufstellung Ihrer Ausgaben beifügen. Beachten Sie dabei auch mögliche Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit von Fahrtkosten, die sich je nach Art der Fahrt unterscheiden können.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Fahrtkosten korrekt und nachvollziehbar in der Steuererklärung angeben, um mögliche Konsequenzen durch falsche Angaben zu vermeiden. Falls Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei der korrekten und effizienten Ausfüllung Ihrer Steuererklärung.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie bei der Geltendmachung Ihrer Fahrtkosten unterstützen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Stricker
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