Kann ich meine Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen?
Juli 21, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Wolfgang Stricker
Sehr geehrte Steuerberater,
ich heiße Christine Dietrich und arbeite als Marketing Managerin in einem mittelständischen Unternehmen. In diesem Jahr habe ich eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Thema Online Marketing abgeschlossen, um meine Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich zu erweitern. Die Kosten für diese Weiterbildung beliefen sich auf insgesamt 2.500 Euro.
Nun frage ich mich, ob ich diese Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen kann. Ich habe bereits gehört, dass Weiterbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind, bin mir aber nicht sicher, ob meine Weiterbildung dazu zählt. Es wäre für mich sehr hilfreich, zu wissen, ob ich die Kosten für die Weiterbildung in meiner Steuererklärung angeben kann und welche Unterlagen ich dafür benötige.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise eine Chance verpasse, Steuern zu sparen, wenn ich diese Kosten nicht geltend machen kann. Aus diesem Grund würde ich gerne von Ihnen erfahren, ob es eine Möglichkeit gibt, die Weiterbildungskosten steuerlich abzusetzen und welche Schritte ich dafür unternehmen muss.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Dietrich
Sehr geehrte Frau Dietrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten. Als Marketing Managerin in einem mittelständischen Unternehmen haben Sie sicherlich erkannt, wie wichtig es ist, sich kontinuierlich weiterzubilden, um mit den neuesten Entwicklungen in Ihrem Bereich Schritt zu halten. Die gute Nachricht ist, dass berufliche Weiterbildungskosten grundsätzlich steuerlich absetzbar sind, sofern sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und dazu dienen, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.
Die von Ihnen genannte Weiterbildung zum Thema Online Marketing fällt definitiv unter diese Kategorie und ist somit grundsätzlich als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzbar. Die Kosten in Höhe von 2.500 Euro können Sie also unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Dazu müssen Sie nachweisen können, dass die Weiterbildung tatsächlich beruflich veranlasst war und Ihre beruflichen Fähigkeiten erweitert hat.
Um die Weiterbildungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung oder eine Zahlungsbestätigung über die Kosten der Weiterbildung. Zudem sollten Sie auch eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass Sie die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Unterlagen dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Weiterbildung beruflich veranlasst war und somit steuerlich absetzbar ist.
Es ist wichtig, dass Sie die Weiterbildungskosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter den Werbungskosten angeben. Dort können Sie auch weitere beruflich veranlasste Ausgaben wie beispielsweise Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten zur Weiterbildung angeben. Durch die Berücksichtigung dieser Kosten können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und möglicherweise Steuern sparen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und beste Grüße,
Wolfgang Stricker, Steuerberater
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