Welche Sonderausgaben können in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
September 9, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Wolfgang Stricker
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Albrecht Schneider und stehe gerade vor der Erstellung meiner Steuererklärung für das vergangene Jahr. Dabei frage ich mich, welche Sonderausgaben ich in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann, um meine Steuerlast zu minimieren.
Zu meiner Ausgangssituation: Ich bin Angestellter und verdiene ein durchschnittliches Gehalt. Neben meinem Hauptjob habe ich auch noch ein kleines Nebeneinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit. Zudem habe ich im letzten Jahr einige Weiterbildungen besucht, für die ich Lehrgangsgebühren bezahlen musste. Des Weiteren habe ich Krankheitskosten gehabt, die nicht von meiner Krankenversicherung übernommen wurden.
Mein Ist-Zustand ist, dass ich mir nicht sicher bin, welche dieser Ausgaben als Sonderausgaben geltend gemacht werden können und wie ich diese in meiner Steuererklärung richtig angebe. Ich bin besorgt, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich diese Ausgaben nicht berücksichtige.
Daher meine Frage an Sie: Welche Sonderausgaben können in meiner Steuererklärung berücksichtigt werden? Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle möglichen Ausgaben korrekt angebe, um von Steuervorteilen zu profitieren? Gibt es spezielle Nachweise, die ich für die einzelnen Ausgaben erbringen muss?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Schneider
Lieber Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Berücksichtigung von Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung. Es ist sehr wichtig, alle möglichen Ausgaben zu kennen und korrekt anzugeben, um von Steuervorteilen zu profitieren und keine Gelder zu verschenken. Im Folgenden werde ich Ihnen einen Überblick über die Sonderausgaben geben, die Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können.
Als Angestellter mit einem durchschnittlichen Gehalt können Sie bestimmte Ausgaben als Sonderausgaben geltend machen, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel wie beispielsweise Fachliteratur oder Büromaterial, sowie Fort- und Weiterbildungskosten. Da Sie im letzten Jahr einige Weiterbildungen besucht haben, können Sie die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierbei ist es wichtig, dass die Weiterbildung im Zusammenhang mit Ihrer aktuellen oder geplanten beruflichen Tätigkeit steht.
Auch Ihr kleines Nebeneinkommen aus freiberuflicher Tätigkeit kann Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung haben. Hierbei können Sie beispielsweise Betriebsausgaben wie Büromaterial, Telefonkosten oder Fahrtkosten geltend machen. Zudem können Sie auch die Kosten für Ihren Arbeitsplatz zu Hause absetzen, wenn Sie dort regelmäßig arbeiten.
Des Weiteren können Sie auch Krankheitskosten als Sonderausgaben angeben, sofern diese nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen wurden. Hierzu zählen beispielsweise Arztkosten, Medikamente, Therapien oder auch Zuzahlungen für medizinische Behandlungen.
Um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Ausgaben korrekt angeben, ist es ratsam, alle Belege und Quittungen gut aufzubewahren. Für jede Ausgabe sollten Sie einen Nachweis erbringen können, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Sie können beispielsweise Quittungen, Rechnungen oder Kontoauszüge als Nachweise verwenden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Stricker
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