Absetzen eigener Kosten aus gelegentlichen Dienstreisen zum Unternehmenssitz
März 21, 2018 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit Home Office Regelung. Etwa 1 bis 2 mal im Monat fahre ich mit der Bahn zum Sitz des Unternehmens; dies wird vom Arbeitgeber erwartet. Die Kosten für diese Fahrten (Entfernung ca 400km, 50 Euro pro Fahrt) muss ich laut Arbeitvertrag ausdrücklich selbst tragen. Die Bahntickets liegen als Nachweis vor.
Meine Frage:
Wie kann ich diese Kosten in der Steuererklärung absetzen?
Danke für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben.
Ihre erste Tätigkeitsstätte ist den Angaben folgend Ihr Home-Office.
Insofern sind gelegentliche Fahrten zum Hauptsitz des Unternehmens als Werbungskosten nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen.
Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen (z.B. Bahnfahrkarte), bei einer Fahrt mit dem Pkw entweder die tatsächlichen Kosten (falls bekannt) oder pauschal 30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer zuzüglich weiterer Kosten (Parkgebühren o.ä.).
Wenn Sie länger als 8 Stunden unterwegs sind, können Sie zudem pauschalen Verpflegungsmehraufwand geltend machen, 12 € pro Tag.
Falls Übernachtungen erforderlich werden, können auch die Übernachtungskosten sowie erhöhte Pauschalbeträge geltend gemacht werden.
Diese Kosten tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ein.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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