Verhinderungspflege für Pflegebedürftigen steuerpflichtiges Einkommen
Ich möchte meiner Bekannten die Verhinderungspflege für meine 90jährige Mutter für mehrere Wochen übertragen. Wir sind nicht verwandt, es ist nur eine entfernte Bekannte. Meine Mutter ist in Pflegegrad 2 eingestuft. Meine Bekannte fühlt sich "sittlich verpflichtet", ich würde sie natürlich mit dem Geld, das ich aus der Verhinderungspflege von der Krankenkasse erhalte, bezahlen. FRAGE: Ist dieser Betrag steuerpflichtig, muss meine Bekannte diesen in ihrer Steuererklärung angeben? Besonders wichtig ist diese Frage, da meine Bekannte als Geringfügig Beschäftigte arbeitet und immer nah an der Verdienstgrenze für Geringfügig Beschäftigte ist. Wenn sie dann das Geld aus der Verhinderungspflege auch angeben müsste, würde sie vermutlich den Jahresbetrag für Geringfügige überschreiten. Vielen Dank.