Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Mieteinnahmen in Deutschland, wohnsitz in der EU

Guten Tag,

Ich beschreibe erstmal Stichpunktartig meine Situation:

- Ich bin ein nicht EU-Buerger (Kolumbianer)
- Ich habe 5.5 Jahren in Deutschland in einem Forschungsinstitut gearbeitet und normal die Steuern bezahlt.
- Ich fange mitte Maerz eine neue Arbeit in eine Internationale Organisation mit sitz in Portugal an. Ich werde auch dort dauerhaft wohnen. Diese Organisation hat eine Steuerbefreingsabkommen, und ich muss deswegen in Portugal keine Einkommensteuern zahlen.
- Ich bin zu 50% Eigentuemer einer Wohnung in Berlin, die wir ab April 2012 vermieten moechten (meine Netto Mieteinahmen werden hoechstens 3000 euro im Jahr sein).

Dazu habe ich folgende fragen:

a) Muss ich diese Mieteinahmen ueberhaupt in Deutschland versteuern?

b) Wenn ja, wie ist die Prozedur dafuer wenn ich nicht mehr im Deutschen Steuersystem bin.

c) Muss ich etwas besonderes beruecksichtigen?

Vielen Dank,

Mit freundlichen Gruessen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie erzielen in D Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht, da Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen.

Da Sie zu 50% an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt sind, werden diese Einkünfte im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung ermittelt. Der auf Sie entfallende Anteil stellt dann die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar.

Für diesen Anteil müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Die Einkommensteuer wird dabei (unabhängig von Ihrem Familienstand) nach der Grundtabelle mit der Besonderheit ermittelt, dass Sie den Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 8.004 Euro den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hinzurechnen müssen und dann den entsprechenden Steuerbetrag aus der Einkommensteuer-Grundtabelle ablesen müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
Wie empfehlenswert ist der Experte?

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

vollständiges Profil