Nebentätigkeit als Rentnerin
März 14, 2012 | 20,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
hallo liebe Steuerberater,
bin heute 65 Jahre alt und Rentnerin seit 2010. Meine Bruttorente beträgt ca 25500€ im Jahr( Rente VbL ca 21.400€ und Betriebsrente 4.100€)Mein Ehemann ist Beamter, bekommt jährlich (Brutto) Pensionsbezüge in der Höhe von 18.000€. Wir werden zusammen veranlagt.
Habe eine Nebentätigkeit angeboten bekommen, bei dem ich zusätzlich zu der Rente ca 6500€ / Jahr verdienen würde. Würde dies sich überhaupt lohnen oder wirkt sich dann die Steuerprogression negativ auf die gesamten Einkünfte?
mit freundlichen Grüßen
Guni Nyberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass Sie seit Vollendung des 65.Lj.die Rente VbL sowie die Betriebsrente beziehen.
Die Bezüge aus der VbL-Rente stellen sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG dar, ebenso wie die Betriebsrente.
Beide sind mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Die Pensionseinkünfte Ihres Mannes stellen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit dar.
Mit Beziehen der Altersrente gibt es für Sie keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ich gehe davon aus, dass der Hinzuverdienst auf Lohnsteuerkarte erfolgt.
Unter Berücksichtung Ihres Einsatzes berechne ich Ihnen im folgenden den Steuervergleich mit und ohne Hinzuverdienst
Steuerbelastung ohne Hinzuverdienst:
Versorgungsbezug VbL 21.400 Ertragsanteil 60% EUR 12.840
Betriebsrente 4.100 Ertragsanteil 60% EUR 2.460
Pension Ehemann EUR 18.000
Summe EUR 33.300
ergibt nach Splittingtarif tarifliche EST: EUR 3.662
ohne Altersentlastungsbetrag
ohne Sonderausgaben
ohne außergewöhnliche Belastung
Versorgungsbezug VbL 21.400 Ertragsanteil 60% EUR 12.840
Betriebsrente 4.100 Ertragsanteil 60% EUR 2.460
Pension Ehemann EUR 18.000
Hinzuverdienst EUR 6.500
Summe EUR 39.800
ergibt nach Splittingtarif tarifliche EST: EUR 5.358
ohne Altersentlastungsbetrag
ohne Sonderausgaben
ohne außergewöhnliche Belastung
Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
RAin/StBin/FA f.SteuerR
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