Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Nebentätigkeit als Rentnerin

hallo liebe Steuerberater,
bin heute 65 Jahre alt und Rentnerin seit 2010. Meine Bruttorente beträgt ca 25500€ im Jahr( Rente VbL ca 21.400€ und Betriebsrente 4.100€)Mein Ehemann ist Beamter, bekommt jährlich (Brutto) Pensionsbezüge in der Höhe von 18.000€. Wir werden zusammen veranlagt.
Habe eine Nebentätigkeit angeboten bekommen, bei dem ich zusätzlich zu der Rente ca 6500€ / Jahr verdienen würde. Würde dies sich überhaupt lohnen oder wirkt sich dann die Steuerprogression negativ auf die gesamten Einkünfte?
mit freundlichen Grüßen
Guni Nyberg

RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.


Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass Sie seit Vollendung des 65.Lj.die Rente VbL sowie die Betriebsrente beziehen.
Die Bezüge aus der VbL-Rente stellen sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG dar, ebenso wie die Betriebsrente.
Beide sind mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Die Pensionseinkünfte Ihres Mannes stellen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit dar.

Mit Beziehen der Altersrente gibt es für Sie keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ich gehe davon aus, dass der Hinzuverdienst auf Lohnsteuerkarte erfolgt.

Unter Berücksichtung Ihres Einsatzes berechne ich Ihnen im folgenden den Steuervergleich mit und ohne Hinzuverdienst

Steuerbelastung ohne Hinzuverdienst:

Versorgungsbezug VbL 21.400 Ertragsanteil 60% EUR 12.840
Betriebsrente 4.100 Ertragsanteil 60% EUR 2.460
Pension Ehemann EUR 18.000

Summe EUR 33.300

ergibt nach Splittingtarif tarifliche EST: EUR 3.662
ohne Altersentlastungsbetrag
ohne Sonderausgaben
ohne außergewöhnliche Belastung

Versorgungsbezug VbL 21.400 Ertragsanteil 60% EUR 12.840
Betriebsrente 4.100 Ertragsanteil 60% EUR 2.460
Pension Ehemann EUR 18.000
Hinzuverdienst EUR 6.500


Summe EUR 39.800


ergibt nach Splittingtarif tarifliche EST: EUR 5.358
ohne Altersentlastungsbetrag
ohne Sonderausgaben
ohne außergewöhnliche Belastung


Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Henriette Regulla
RAin/StBin/FA f.SteuerR

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl

Amberg

Beratung

Allgemeine steuerliche Beratung
Existenzgründungsberatung
Beratung bei Generationswechsel und Unternehmensnachfolge
Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten
Beratung hinsichtlich steuerstrafrechtlicher Sachverhalte und Vertretung in Steuerstrafverfahren
Vertretung und Beratung in Rechtsbehelfs- und Klageverfahren vor Finanzbehörde, Finanzgericht und Bundesfinanzhof
Beistand und Beratung im Besteuerungsverfahren und bei Betriebsprüfungen
Steuerbelastungsvergleich / Rechtsformwahlberatung
Steuerliche Beratung bei Vertragsgestaltungen

Erstellung von

Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler
§ 4 (3)-EStG-Rechnungen
Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
Erklärungen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer, Bedarfsbewertung

Finanzbuchhaltung
Betriebswirtschaftliche Auswertung
Lohnbuchhaltung

vollständiges Profil