Verpflegungspauschale
Februar 19, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Guten Abend,
ich habe folgende Situation:
Ich komme aus Köln, wohne zurzeit vier Tage /Woche in einem Hotel in Frankfurt.
Mein Arbeitsgeber hat in den ersten drei Monaten die Verpflegungspauschale (24 Euro) gezahlt, ab den vierten Monat wird auf Grund der Unternehmensrechtlichen nicht mehr gezahlt.
Das Hotelzimmer wird von dem Arbeitsgeber ohne Frühstück gebucht. In dem Hotelzimmer gibt es kein Kühlschrank und keine Möglichkeit das Essen vorzubereiten.
Meine Frage ist, sind die einstehende Kosten als eine Verpflegungspauschale oder als tatsätzliche Kosten steuerlich absetzbar?
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Leider können Sie in Ihrer Steuererklärung ab dem vierten Monat weder die Pauschale noch höhere Kosten für die Essenszubereitung ansetzen.
Das Gesetz untersagt zunächst grundsätzlich den Abzug von höheren Verpflegungskosten, um dann bei den sogenannten Verpflegungspauschalen eine begrenzte Ausnahme zuzulassen. Hier kann man für die ersten drei Monate die Ihnen bekannten Tagessätze steuerlich geltend machen bzw. der Arbeitgeber darf sie steuerfrei auszahlen.
Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ist ein Abzug gesetzlich leider ausgeschlossen.
Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?