Wie Anschaffung Vermietfahrzeuge buchen?
März 11, 2012 | 20,00 EUR | beantwortet von Andreas Schupp
Guten Tag.
Meine Frau hat eine Reisemobilvermietung im Nebenerwerb eröffnet. Gewinnermittlung= EÜR. Ich möchte das von mir privat vor einem halben Jahr gekaufte Fahrzeug mit in die Firma zur Vermietung nehmen. Wie soll ich das buchen? Privateinlage? Und es ist ein Neufahrzeug für die Vermietung bestellt, was auch aus privatem Kapital bezahlt wird. Wie werden die Fahrzeuge gebucht und wie abgeschrieben? Beide Fahrzeuge werden wahrscheinlich im Herbst wieder abverkauft.
Gebrauchtfahrzeug 4 Jahre alt, Wert 30.000€
Neufahrzeug Wert 53.000€
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Hinzufügen, Weglassen, Ändern von Lebenssachverhalten oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können.
Bitte beachten Sie, das ich aus berufsrechtlichen Gründen nicht auf rechtliche Fragen eingehen kann.
Zu Frage 1:
Soweit das Wohnmobil ausschließlich und unmittelbar eigenbetrieblichen Zwecken dient, handelt es sich um aktivierungspflichtiges notwendiges Betriebsvermögen und ist als Privateinlage zu erfassen.
Bei einer Einlage aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen sind die Vorschriften des § 6 (1) Nr. 5 EStG zu beachten. Der Wert der Einlage bemisst sich dabei am Teilwert des Objekts.
Der Teilwert ist grundsätzlich nach den Anschaffungskosten abzüglich des bis dahin eingetretenen Wertverzehrs (Abschreibung) zu bemessen.
Soweit das Fahrzeug also betrieblichen Zwecken dient, können Sie es als Privateinlage erfassen.
Zu Frage 2:
Soweit das Neufahrzeug ebenfalls ausschließlich und unmittelbar eigenbetrieblichen Zwecken dient, gehört es ebenfalls in das notwendige Betriebsvermögen.
In diesem Fall wird allerdings lediglich das Kapital zu Zahlung der Anschaffungskosten in den Betrieb eingelegt, während der Kauf des Fahrzeugs dann über das Verbindlichkeitskonto für § 4 Abs. 3 Rechner gebucht werden (je nach Buchungssystem und Kontenrahmen unterschiedlich kann).
Beispiel: S = Soll / H = Haben
Neufahrzeug (S) an Verbindlichkeit (H)
Verbindlichkeit (S) an Einlage (H)
Zu Frage 3:
Die Fahrzeuge werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer abgeschrieben, d.h. die Anschaffungskosten durch die Nutzungsjahre (Siehe Amtlichen AfA Tabellen auf den Seiten der Finanzverwaltung). Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist die Nutzungsdauer entsprechend geringer.
Bitte beachten Sie, dass die Abschreibung auch Zeitanteilig für ein Jahr erfolgen muss, wenn es nicht im ganzen Jahr zur der Erzielung von Einkünften diente, d.h. ab dem Zeitpunkt der Einlage je 1/12 monatlich.
Bitte denken Sie aber in allen beiden Fällen daran, den Nachweis über die Mittelherkunft der Einlage zu dokumentieren (z.B. aus Festgeld etc.).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen habe.
Soweit noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schupp
STEUERBERATER
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