Übertragung von Anteilen an Beteilungsgesellschaft
März 19, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Mein Partner und ich betreiben ein Hotel, das ich allein 1998 gekauft habe. Er ist erst 2002 in die Firma eingetreten. Das Hotel wird mit einer Besitz- und einer Betriebs KG betrieben. Mir (75 Jahre alt)gehört jeweils 51%, ihm (45) 49%.
Unsere Bank würde meinem Partner Geld leihen, um mich auszahlen zu können. Allerdings würde dies in der jetzigen Konstellation keinen Sinn machen, da der auszuzahlende Betrag (evtl. bis zu 1.5 Mio. €)zu knapp 50% zu versteuern wäre, soli und KiSt. eingerechnet. Bei dann nur noch 750.000 € nach Steuern wäre das zu wenig, wenn man unterstellt, dass ich noch weitere 12 Lebensjahre hätte. Da auch meine staatliche Rente nur ca. 270 €/Monat beträgt, könnte es letztlich nicht reichen. Krank könnte ich auch noch werden.
Deshalb suche ich nach einer anderen Lösung und frage an,ob die nachfolgende Konstellation die richtige wäre: Die bisherigen GmbH & Co. KGs werden umgewandelt in GmbHs. Meine Anteile daraus bringe ich in eine noch zu gründende Beteiligungs GmbH ein. Soviel ich weiß müssen Gewinne, die von einer GmbH an eine andere (Beteiligungs)GmbH transferiert werden, nicht noch einmal versteuert werden. Und Gewinne aus der Beteiligungs GmbH unterliegen dann nur einer Abgeltungssteuer von 25%, wenn sie ausgeschüttet werden. Ist das richtig?
Nachdem meine Anteile in die von mir gegründete Beteiligungs GmbH eingebracht wurden, könnten diese Anteile nunmehr auch an meinen Partner verkauft werden, wobei dann nur 25% Abgeltungssteuer anfallen müssten. Was müsste dabei zeitlich beachtet werden? Bitte zeigen Sie mir einen anderen Weg auf, falls meine Überlegungen falsch sind. Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Leider ist die von Ihnen angedachte Lösung nicht durchführbar. Die Umwandlung einer KG in einer GmbH führt zu sogenannten einbringungsgeborenen Anteilen, für die eine Behaltefrist von 7 Jahren besteht. Werden die Anteile innerhalb dieser Frist veräußert, entsteht die Steuer so, als seien die Anteile an der KG veräußert worden. Zwar schmilzt der zu versteuernde Betrag jedes Jahr um 1/7 ab, daß ist für Sie aber keine Lösung, da Sie die Anteile ja heute veräußern wollen. In diesem Fall entstehen die gleichen Steuerfolgen, die auch bei einer Veräußerung der Anteile an einer KG entstehen.
In diesem Forum eine konkrete Steuerberatung vorzunehmen, ist hinsichtlich Ihres Wunsches, einen anderen Weg aufgezeigt zu bekommen, nahezu unmöglich. Es kommt auf Ihre konkrete Situation an.
Überlegenswert wäre Gestaltungen im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge, in deren Rahmen Ihnen Versorgungsleistungen (als bspw. eine Leibrente) zugesagt wird. Mit einem solchen Weg schonen Sie die Liquidität Ihres Partners, während Sie die Leibrenten auch nur bei Auszahlung versteuern müssen und so geringere progressive Steuersätze erhalten.
Gleiches wäre auch bei einem Verkauf gegen Leibrente überlegenswert. Hierbei kommt es aber auch auf die konkrete Situation an.
Grundsätzlich ist Ihre Überlegung, daß der Betrag zu 50% besteuert wird, nicht korrekt. Die Veräußerung des Mitunternehmeranteils unterliegt der Fünftel-Regelung des § 34 EStG, so daß hier eine niedrigere Steuerlast erreicht wird.
Angesichts der Komplexität Ihrer Anfrage sollten Sie sich durch einen Kollegen vor Ort beraten lassen und die zwei alternativen Möglichkeiten berechnen.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt und mögliche Lösungsansätze gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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