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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkungssteuer - Erbanteil

Meine Lebensgefährtin und ich möchten ein Haus bauen.

Sie erhält von Ihren Eltern 140.000€ als vorgezogenen Erbanteil.
Damit wollen wir gemeinsam das Grundstück kaufen und auch zu 50% beide ins Grundbuch eingetragen werden. Die Finanzierung des Gebäudes übernehmen wir zu gleichen Teilen.

Fällt hier eine Schenkungssteuer o.ä. an? Kann man diese ggf. umgehen, wenn ja wie?

Im Falle des "Todes" meiner Lebensgefährtin - geht ihr Erbanteil an die Eltern + Geschwister, somit auch 50% des Hauses. Ist dies korrekt? Kann man dies umgehen, in dem die entsprechenden Personen einen Verzicht auf den Erbanteil unterschreiben?

Mit freundlichen Grüßen
D.C

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Ihre Freundin die 140.000 € einbringt, Sie jedoch damit durch den Erwerb der Hälfte des Grundstücks bereeichert werden, sit dies ein Vorgang, der der Schenkungssteuer unterliegt. Wenn Sie nicht verwandt sind, beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 €, innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren.

Um die Schenkungssteuer zu vermeiden, können Sie statt der Schenkung ein Darlehen vereinbaren. Allerdings sollte dies zu fremdüblichen Bedingungen (Zinsen, Sicherheit und Form) gewährt werden, da sonst eventuell das Finanzamt das Darlehen nicht anerkennt. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Erwerb zu anderen Anteilen als 50/50 oder eine vorherige Eheschließung, da dann deutliche höhere Freibeträge gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres), es gelten die Regelungen des StBerG https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/.

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