Schenkungssteuer bei Hauskauf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage zur Schenkungssteuer:
Sachverhalt:
Meine Verlobte und ich haben zusammen ein Haus gekauft mit folgendem Eigentumsverhältnis: Ich zu 2/3, meine Verlobte zu 1/3.
Kaufpreis Haus: 232.000 Euro
Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag und Notar): ca. 20.000 Euro
Finanziert durch Eigenkapital 200.000 Euro, wobei 100.000 Euro aus meinem Besitz kommen, weitere 100.000 Euro schenkt mir meine Mutter.
Meine Verlobte steuert kein Eigenkapital bei.
Mit dem vorhandenen Eingenkapital werden die Kaufnebenkosten vollständig sowie ein Anteil der Kaufkosten beglichen.
Der Restkaufpreis sowie nötige Modernisierungsmaßnahmen werden durch ein Darlehn in Höhe von 200.000 Euro abgedeckt.
Jetzt ist die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars eingetroffen und die Frage aufgekommen, ob meine Verlobte aufgrund der oben beschriebenen Konstellation (1/3 Miteigentum am Haus, jedoch keine Einbringung von Eigenkapital (Sie beteiligt sich jedoch an der Tilgung des Kredits)) Schenkungssteuer zahlen muss (also auf 1/3 des Kaufpreises (natürlich minus Freibetrag von 20.000 Euro)).
Sollte Schenkungssteuer anfallen, kann diese eventuell folgendermaßen reduziert werden?
Meine Verlobte und ich schließen eine Vereinbarung, dass sie aufgrund des nicht vorhandenen Eigenkapitals die Tilgung des Darlehns zu einem größeren Teil übernimmt, als dies aufgrund des Eigentumsverhältnisses erforderlich wäre. Die Schenkung soll also durch eine Gegenleistung (Tilgung des Darlehns) kompensiert werden, so dass keine Schenkungssteuer bzw. eine verminderte Schenkungssteuer anfällt. Ist dabei die 10 Jahresfrist zu beachten?
Das Prinzip einer Kettenschenkung ist uns bekannt, soll aber nicht zur Anwendung kommen. Auch eine kurzfristige Heirat kommt nicht in Betracht.