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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Spenden erheben für Schule in Kenya

Guten Tag,

ich hoffe Sie können mir weiterhelfen zum Thema Spenden.

Zum Jahreswechsel bin ich auf eine Schule in Kenya gestossen welche von einem Pastor und seiner Familie geleitet wird. Er unterrichtet über 450 Waisen und füttert hungernde Kinder in seiner Region und unterstützt sie medizinisch, baut Schulen, Küchen, besorgt Kleidung etc. Ich habe mir sämtliche Registrierungen, Steuernummer etc. von ihm senden lassen, um sicher zu gehen dass alles echt ist. Auch streamt er mehrmals täglich live die Kinder, Schule etc.

Ich würde ihn gern unterstützen und über eine bekannte internationale Spendenwebsite gofundme.org eine Spendenkampagne starten, da sein Land nicht für diese Website zugelassen ist hierüber Spenden zu generieren.

Nun ist meine Frage, was muss ich tun, um mich da steuerrechtlich nicht in Schwierigkeiten zu bringen? Ich werde 1:1 sämtliche Spendengelder, die ich einnehme auf das Konto der Waisenschule weiterleiten und keinerlei Einnahmen erzielen. Sämtliche anfallende Gebühren für gofundme.org und die Überweisungen, trage ich. Ich plane unter 20.000 € Spendeneinnahme zu bleiben (persönliches Geschenk), was ich aber wie beschrieben sowieso 1:1 sofort weiterreichen werde (per Paypal).

Muss ich hierfür etwas dem Finanzamt melden oder gar bei der Steuererklärung dann nächstes Jahr etwas ausfüllen?

Ich tue das ganze als Privatperson (kein Verein etc.) und ich bin in einem Angestelltenverhältnis mit Nebenverdienst und reiche jährlich meine Steuererklärung ein.

Vielen Dank für die Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Dana Cyrol

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend,

grundsätzlich leiten Sie in dem Fall quasi Fremdgelder (also Spenden Dritter) treuhänderisch weiter. Wichtig wäre, dass die Spender keine Spendenbescheinigung erhalten, auch nicht durch gofundme. Denn hier wäre erforderlich, dass eine gemeinnützige Organisation vorliegt, die die Spenden einsammelt und entsprechend der Satzung verwendet.

Sie erzielen durch das Sammeln keine steuerpflichtigen Einnahmen, insofern ist auch keine Angabe in der Steuererklärung notwendig.

Sie sollten allerdings, falls es dennoch zu Rückfragen durch das Finanzamt kommt, alle Transaktionen so gut wie möglich dokumentieren.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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Viöl

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