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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Wann ist eine Schenkung von GmbH-Anteilen möglich?

Sehr geehrter Herr Christiansen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie verhält sich Ihre Antwort zu denen im Link beschriebenen Sachverhalten?

https://www.juhn.com/fachwissen/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/gmbh-anteile-steuerfrei-vererben-verschenken/

Mir ist das nicht ganz klar. Ist hier also die Tatsache, dass es sich um Eheleute handelt, die Grundlage für die Bewertung einer verdeckten Kapitalausschüttung? Die Ehefrau ist Geschäftsführerin und Gesellschfterin der gGmbH (B), aber keine Gesellschafterin der gGmbH (A).

Mit freundlichen Grüßen

Angela Aldag

Mit freundlichen Grüßen,

Angela Aldag

Steuerberater Knut Christiansen

Hallo Frau Aldag,

der Unterschied zu dem im Link geschilderten Sachverhalt ist, dass nicht Ihrem Mann die GmbH-Anteile der B-GmbH gehören, sondern der A-GmbH. Diese wendet Ihnen ja die Anteile direkt zu (Ihr Mann also nur mittelbar über seine Beteiligung an der A-GmbH).

Wenn die A-GmbH Ihnen nun diese Anteile unentgeltich überträgt, liegt hier eine Vermögensminderung der GmbH vor. Diese muss den Abgang der Beteiligung ja wertmindernd ausbuchen, so dass hier ein Verlust entsteht. Dieser Verlust wird von der A-GmbH ja nur deswegen in Kauf genommen, weil Sie eine nahe stehende Person des Gesellschafters der A-GmbH sind. Einem fremden Dritten würde dieser Vorteil nicht gewährt werden. Damit würde das Finanzamt zum einen diese wertlose Ausbuchung der A-GmbH nicht akzeptieren und den Verlust daraus nicht anerkennen. Weiterhin würde der Wert der Vermögensminderung wie eine Ausschüttung behandelt werden, die dann zusätzlich einer Besteuerung (Kapitalertragsteuer) unterliegt.

Ausführliche Informationen zum Thema der verdeckten Gewinnausschüttung finden Sie hier:
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/v/verdeckte-gewinnausschuettung/

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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