Schenkungssteuer Immobilie
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um die Schenkungssteuer zu einer Immobilie.
Mein Onkel, nicht direkt mit mir Verwandt, d.h. es fallen 30 % Schenkungssteuer an, möchte mir eine Eigentumswohnung schenken. Der geschätzte Marktwert beträgt etwa 200.000 Euro.
Bedingungen für die Schenkung:
Sollte ich die Wohnung jemals verkaufen, erhält meine Schwester 40 % des Erlöses (nur 40 %, statt 50%, als Ausgleich für die Schenkungssteuer die ich zu zahlen habe). Diese Verpflichtung geht auch an meine Erben über und erlischt mit dem Tod meiner Schwester.
Mein Onkel, 80 Jahre und von robuster Natur, behält den Nießbrauch bis an sein Lebensende.
Unklar ist, mit welchem Wert die Immobilie vom Finanzamt bewertet wird. Nach Auskunft des Finanzamtes hier vor Ort liegen zu wenig Vergleichsdaten vor, um den Marktwert zu berechnen und es wird laut Anwalt Erfahrungsgemäß ein Wert von 2/3 des Marktwertes angesetzt.
Völlig offen ist z um jetzigen Zeitpunkt, ob ich die Wohnung selbst nutzen werde oder irgendwann verkaufen werde.
Ich bitte Sie um Tipps zur Gestaltung des Schenkungsvertrages, damit möglichst wenig Schenkungssteuer anfällt.
Meine Überlegungen:
Der vorliegende Schenkungsvertrag wird noch ergänzt durch eine "Schenkungskette", d.h. meine Eltern erhalten jeweils einen Anteil von z.B. 15% der Wohnung geschenkt und übertragen mir Ihre Anteile dann z.B. in 2 Jahren, natürlich völlig freiwillig. (15% weil dies in etwa dem Freibetrag von 20.000 Euro entsprechen könnte).
Meine minderjährige Tochter erhält auch einen Anteil an der Wohnung der in etwa dem des Freibetrages von 20.000 Euro entspricht.
Ist es Schenkungssteuer-technisch besser wenn meine Schwester gleich 50% der Wohnung erhält und ich gleichzeitig einen Nießbrauch bis zu einem möglichen Verkauf, was dem Wunsch meines Onkels entspricht.
Der Ungerechtigkeit gegenüber meiner Schwester bin ich mir voll bewußt und wir werden hier eine interne Lösung finden.
Besten Dank für Ihre Rat.
Mit freundlichem Gruß