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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkungssteuer ?

Die Miete aus einer gemeinsamen Wohnung( 2 Schwestern) ging auf ein gemeinsames Girokonto. Vom gemeinsamen Girokonto wurde ein Skala Sparvertrag bespart. Dieser Sparvertrag ist auf eine der Schwestern ausgestellt. Jetzt muss dieser Sparvertrag aufgelöst werden.
Kann die Hälfte des Betrags für jede Schwester auf je 1 Sparkonto gebucht werden? Muss das Finanzamt informiert werden und muss unter Umständen Schenkungssteuer bezahlt werden?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Eine Schenkung würde dann vorliegen, wenn Sie Ihrer Schwester das Geld freigiebig zuwenden würden. Das wäre dann der Fall, wenn Ihre Schwester keinen Anspruch auf Rückzahlung dieser Hälfte hätte. Ich nehme an, dass auch die Ansparung dieses Konto zur Hälfte aus den Mitteln Ihrer Schwester erfolgt ist. Streng genommen wäre auch dieses eine Schenkung Ihrer Schwester an Sie, es sei denn, dieses sollte leihweise erfolgen. Wenn es in Form eines Darlehens erfolgt ist (leihweise), dann läge sowohl bei der hälftigen Ansparung als auch bei der Rückzahlung jeweils keine Schenkung vor. Dieses sollten Sie dann aber am besten schriftlich vereinbaren.

Sofern jedoch eine Schenkung (in beiden Fällen) gewollt war/ist, dann müsste die Überweisung innerhalb von drei Monaten nach Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden. Sofern allerdings der Betrag unter 20.000 EUR liegt und es innerhalb der letzten 10 Jahre keine weiteren Zuwendungen gegeben hat, würde keine Schenkungssteuer anfallen. Denn zwischen Geschwistern gibt es einen Freibetrag für Schenkungen von jeweils 20.000 EUR in 10 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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