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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Immobilienübertrag nach Scheidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich mich bezüglich einem notariellen Vorvertrag steuerlich beraten lassen.
Es geht um den Übertrag des Miteigentumsanteil meiner Ex Ehegattin an meine Person. Wir sind rechtskräftig geschieden.
Die Immobilie haben wir 2 Jahre bewohnt und im Trennungsjahr vermietet. Mit welchen steuerlichen Themen muss ich nach dem Erwerb des Miteigentumsanteil rechnen?
Fällt Grunderwerbsteuer an? Spekulationssteuer weil die Wohnung noch keine 10 Jahre vermietet ist? Eventuell Schenkungssteuer? Die Wohnung ist fremdfinanziert und nur wenig getilgt.

Mit freundlichen Grüßen
Kemal Keskin

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen folgende Erstauskünfte zu Ihrer Frage. Bitte beachten Sie, dass eine tief gehende Beratung insbesondere vor dem Honorargebot nicht möglich ist (davon erhält das Portal ebenfalls einen Anteil, so dass nach Abzug von Umsatzsteuer nur noch ein wesentlich geringerer Teil bei mir verbleibt.

Grundsätzlich würde im Rahmen der Eheauseinandersetzung nach § 3 Nr. 5 GrEStG keine Grunderwerbsteuer anfallen, wenn Sie die Immobilie anteilig von Ihrer Ex-Frau erwerben.

Auch würde für Sie als Erwerber keine Einkommensteuer anfallen, weil Sie ja selbst nicht veräußern, sondern Ihre Ex-Frau. Für sie würde sich, sofern sich ein Gewinn ergibt (Kaufpreisanteil abzgl. Kaufpreis Ihrer Ex-Frau) eine Einkommensteuer ergeben, da ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegt. Der Gewinn würde also bei ihr der Einkommensteuer unterliegen. Die Steuer bestimmt sich dann nach der Höhe des Gesamteinkommens Ihrer Ex-Frau im Jahr der Veräußerung.

Schenkungssteuer würde ja ggfs. nur dann entstehen, wenn Ihre Ex-Frau Ihnen die Wohnung unentgeltlich übertragt oder offensichtlich viel zu günstig veräußert. Da Sie, so habe ich Sie verstanden, den Kaufpreis aber nicht bewusst zu günstig ansetzen, liegt auch keine Schenkung vor. Diese ist sicher auch nicht gewollt. Dadurch, dass Sie das Darlehen sicher übernehmen, gilt dieses anteilig ebenfalls als Entgelt (Kaufpreis). Sollte Ihre Ex-Frau darüber hinaus auch noch einen Geldbetrag erhalten, wäre das anteilige Darlehen (50%) sowie der Zahlbetrag als Kaufpreis anzusehen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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