Schenkung Kompensation Wohnrecht
Juni 4, 2021 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
Situation: Ein Ehepaar mit 2 Kindern plant das selbstbewohnte EFH an die Tochter zu verschenken.
Wert EFH 650 k€. Wert des Wohnrechts 100 k€. Die Übernehmerin plant eine Ausgleichszahlung von 300 k€ an den Bruder. Da diese Zahlung höher ist als der anteilige Wert minus Wert Wohnrecht, plant der Bruder als Kompensation eine montliche Zahlung von 500 € an die Übernehmerin bis die Eltern z.B in ein Heim umziehen.
Frage: Muss die Übermehmerin diese 500€ pro Monat als Einnahme versteuern oder ist dieser Betrag steuerfrei?
MfG
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage erteile ich Ihnen folgende Auskunft.
Grundsätzlich ist aufgrund des Sachverhalts davon auszugehen, dass die "Überzahlung" bewusst erfolgt und eine Art Darlehen gewährt wird (550.000 EUR : 2 = 275.000 EUR --> bei 300.000 EUR = 25.000 EUR Darlehen). Die Rückzahlung des Betrags selbst stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar. Allerdings wären darin enthaltene Zinsen ggü. dem Finanzamt zu erklären.
Sofern auf das Darlehen verzichtet werden könnte, sollte dann als Ausgleich nur 275.000 EUR gewährt werden. Dann würde diese Problematik überhaupt nicht entstehen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?