Schenkungssteuer beim Tausch von Immobilien
Oktober 15, 2021 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
folgende Situation: Die Eltern besitzen ein Einfamilienhaus mit einem geschätzen Wert von c. a. 700000 Euro. Der Sohn besitzt eine Eigentumswohnung im Wert von c. a. 350000 Euro.
Die Eltern und ihr Sohn wollen die Immobilien tauschen. Muss der Vorgang als zwei separate Schenkungen betrachtet werden, sodass einmal für die 700000 und einmal für die 350000 Euro Schenkungssteuer gezahlt werden muss? Oder ist es der Fall, dass am Ende ein Vermögen von 350000 vom Vater auf den Sohn übergeht und die Schenkung damit steuerfrei ist, da sie unterhalb der 400000 Euro Grenze liegt?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich gerne folgende Erstauskunft erteilen.
Sofern Sie vertraglich vereinbaren, dass für die Hergabe des Elternhauses die Hergabe der Eigentumswohnung erforderlich ist (=Gegenleistung), so liegt in der Gesamtbetrachtung eine Schenkung der Eltern an den Sohn in Höhe von 350.000 EUR vor. Dieser Betrag würde im Rahmen der schenkungssteuerlichen Freibeträge von 400.000 EUR je Elternteil liegen, so dass keine Schenkungssteuer entsteht, wenn in den 10 Jahren zuvor keine Schenkung erfolgt ist, die zu einer Überschreitung des Freibetrages führen würde. Erforderlich wäre für den Vertrag, dass die Eigentumswohnung als Gegenleistung gefordert wird. Zu beachten ist, dass es sich dann um ein teilentgeltliches Geschäft handelt (streng genommen veräußern Sie für 350.000 EUR und Ihre Eltern zu 50% von 700.000 EUR, die anderen 50% gehen dann unentgeltlich auf Sie über).
Zu prüfen wäre daher vor Übertragung, ob ggfs. ein so genanntes Spekulationssgeschäft nach § 23 EStG vorliegt, wenn die Besitzdauer kürzer als 10 Jahre beträgt und/oder keine Ausnahme von der Besteuerung (Einkommensteuer) wegen ausschl. Eigennutzung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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