Steuern zahlen beim Immobilieverkauf
Juni 29, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Thomas Textoris
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Jahr 2011 wurden mir und meiner Schwester unser Elternhaus durch unsere Eltern mit Nießbrauch überschrieben.
Ende 2011 und Anfang 2013 sind unsere Eltern verstorben, haben aber beide bis zum Ableben dort 50 Jahre selbst gewohnt. Das Haus soll nun verkauft werden. ( Verk.summe: 140.000€ :2)
Ich bin zur Zeit ALG I Bezieher und mache z.Z eine Umschulung, die bis 2015 geht. Wir (meine Schwester und ich) haben in den letzten 10 Jahren nicht selber in dem Haus gewohnt.
Mfg
Sandra
Meine Frage: Muss ich Steuern zahlen? und wenn ja wieviel? (Jahresnetto ALG I 10.344€)
Hallo Sandra:-)
Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.
Grundsätzlich wäre hier ein Privates Veräußerungsgeschäft gem.§ 23 EStG zu prüfen. Durch die Übertragung des Hauses im Jahr 2011 ist Ihnen die Anschaffung des Hauses durch Ihre Eltern zuzurechnen (§ 23 (1) Satz 3 EStG. Laut Ihren Angaben wohnten Ihre Eltern aber 50 Jahre in dem Haus. Ich unterstelle hier das die Anschaffung entsprechend vor 50 Jahren erfolgte. Die Veräußerung wäre somit weit außerhalb des maßgeblichen 10-Jahres Zeitraum des § 23 (1) Nr.1 EStG.
Somit müssten Sie keine Steuern zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Textoris
Steuerberater
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