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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Steuersituation bei Grundstücksverkauf mit Umlegung

Steuersituation bei Grundstücksverkauf mit Umlegung

A. Fakten

1. Ein landwirtschaftliches Grundstück in Erbengemeinschaft soll verkauft werden an die Gemeinde. Vorgesehen ist der Verkauf von zwei drittel der Fläche, das restliche Drittel kann nach einer Umlegung von den Eigentümern nach der Erschließung (zu wesentlich höheren Preisen) beliebig an Dritte verkauft werden.
Im Vertrag hat die Gemeinde vorgesehen, dass eine freiwillige Umlegung unter Einbeziehung weiterer betroffener Grundstückseigentümer erfolgt und entsprechende Flächen für Erschließungsmaßnahmen unentgeltlich abzugeben sind. Die Gemeinde führt die Erschließung durch und der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag, die Erschließungskosten für die Restfläche zu tragen. Ein amtliches Umlegungsverfahren bleibt vorbehalten, wenn es nicht zu einer Einigung kommt.

2. Das geerbte Grundstück wurde vom Erblasser vor Jahrzehnten gekauft und ist bis heute landwirtschaftlich verpachtet.


B. Fragen

1. Ist es richtig, die freiwillige Umlegung strikt zu vermeiden, da nur die amtliche Umlegung Steuerfreiheit für Grunderwerbsteuer und Besteuerung der Wertsteigerung vermeidet?

2. Würde es dann ausreichen, die geplante freiwillige Umlegung durch Nichtakzeptieren scheitern zu lassen, oder wäre es besser, im Kaufvertrag bereits die amtliche Umlegung zu bestimmen?

3. Ist die derzeitige Verpachtung des Grundstücks in irgend einer Weise steuerlich schädlich beim Verkauf der Hauptfläche an die Gemeinde oder später der Restflächen an Dritte?

4. Ist es üblich und akzeptabel, dass die Eigentumsüberschreibung ungesichert 14 Tage vor Zahlung des Kaufpreises stattfindet, „weil es sich um eine politische Gemeinde handelt“ (Notartext).

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