ETW Verkauf Reservierungserklärung steuerschädlich
Hallo,
ist eine notarielle Reservierungs- bzw. Kauf-/Verkaufsabsichtserklärung mit folgendem Inhalt (kurz: keine Reservierungsgebühr, beidseitiger Schadensersatzanspruch, keine Kaufs-/Verkaufsgarantie) steuerrechtlich i.S.d. BFH-Urteil vom 13.12.1983; VIII R 16/83 ebenfalls steuerschädlich?
Der Kaufinteressent bestätigt, vom Verkäufer ein Angebot für den Erwerb einer Eigentumswohnung in xxx gelegen zu einem Kaufpreis von xxx erhalten zu haben.
Der Verkäufer bestätigt die Reservierung der Eigentumswohnung auf Wunsch des Kaufinteressenten bis zum xx.xx.20xx. Der Verkäufer verpflichtet sich, die reservierte Einheit im Reservierungszeitraum keinem anderen Interessenten zu verkaufen. Im Gegenzug hält sich der Kaufinteressent bis xx.xx.20xx an das Angebot des Verkäufers rechtlich gebunden.
Die Reservierungsgebühr beträgt: Es wird keine Gebühr erhoben.
Der Kaufinteressent bestätigt, das Haus und die Wohnung besichtigt und die relevanten Objektunterlagen erhalten zu haben. Bei geplanter Fremdfinanzierung wird bestätigt, dass eine positive vorläufige Finanzierungszusage des finanzierenden Kreditinstitutes vorliegt.
Bei Rücktritt vom Kauf- bzw. Verkaufsinteresse ist der jeweilige Vertragspartner der anderen Partei zur Erstattung der nachgewiesenen, ersatzfähigen Aufwendungen und tatsächlich entstandenen Schaden verpflichtet (§ 311 BGB). Ein Rücktritt der jeweiligen Vertragspartner ergeht unter Begründung der Notwendigkeit und Angemessenheit.
Der Verkäufer wird gebeten, von dem zwischen den Vertragsparteien bestimmten Notariat xxxx, einen Kaufvertragsentwurf vorbereiten zu lassen und in Umlauf zu bringen. Die Beurkundung des Kaufvertrages im Notariat soll nach Vorlage und Prüfung des Kaufvertragsentwurfes sowie Terminabstimmung voraussichtlich am xx.xx.20xx erfolgen.