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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Fristen bei steuerfreiem Verkauf bei Eigennutzung

Hallo,

ich habe in 2011 eine Immobilie gekauft, diese war bis 06/2013 vermietet und im Anschluss leerstehend. Seit 1.2.2014 nutze ich das Objekt selbst (gem. Meldebescheinigung als Hauptwohnsitz). Am 2.1.2016 würde ich das Objekt gern steuerfrei verkaufen. Gem. §23 EStG würde diese Konstellation einen steuerfreien Verkauf vorsehen, ist das korrekt?

Was ist steuerrechtlich für die Betrachtung der Verkaufsdatum relevant? Datum des Kaufvertrags oder der 1-2 Monate später stattfindende Besitz/Nutzen/Lastenübergang?

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Der Veräußerungsgewinn eines Grundstückes unterliegt nicht der Einkommensteuer, sofern das Grundstück im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eignen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)). D.h. das Grundstück muss in einem zusammenhängenden Zeitraum innerhalb der letzten drei Kalenderjahre, der nicht die vollen Kalenderjahr umfassen muss, zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (BMF-Schreiben vom 05.10.2000, RZ 25). Da Sie das Grundstück vom 01.02.2014 bis 02.01.2016 zu eigenen Wohnzwecken nutzen werden, unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf dieses Grundstückes nicht der Einkommensteuer.

Für die Berechnung der Veräußerungsfrist kommt es bei der Anschaffung und bei der Veräußerung des Grundstücks jeweils auf das Datum des Kaufvertrages an (H 23 „Veräußerungsfrist“ Einkommensteuer-Hinweise (EStH)) .

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Immobilienbesteuerung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges