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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Besteuerung eines Veräußerungsgewinns

Wir planen den Verkauf einer Eigentumswohung, welche im Jahre 1995 durch meine Ex-Schwiegereltern erworben wurde.
Im Jahre 2006 haben wir einen notariellen Überlassungsvertrag zur Übernahme der Wohnung geschlossen.
Die Wohnung gehört meiner Ex-Frau und mir zu jeweils 50% gemäß einer Scheidungsfolgevereinbarung.
Nun steht die Frage, ob die Spekulationsfrist mit dem Kauf der Wohnung 1995 beginnt oder mit dem Überlassungsvertrag aus dem Jahre 2006.
Nach meinem Verständnis handelt es sich mit der Überlassung um eine Schenkung und somit entstand zu dieser Zeit kein Veräußerungsgewinn. Es wurden auch entsprechende Schenkungssteuern erhoben.
Somit gilt meiner Meinung nach das Kaufjahr 1995 als Erwerbsjahr und somit dürfte die Spekulationsfrist von 10 Jahren abgelaufen sein und keine Besteuerung des eventuellen Veräußerungsgewinns erfolgen?

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Ich gehe davon aus, dass die Eigentumswohnung seit dem Erwerb durch Ihre Ex-Schwiegereltern immer in deren Privatvermögen gehalten wurde. Bitte informieren Sie mich, wenn diese Annahme nicht zutrifft, die steuerliche Folge kann sich ändern.

Veräußerung von Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, ist ein Private Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG. Anschaffung i.S.d. § 23 EStG ist entgeltlicher Erwerb eines Grundstücks als Eigentümer von einem Dritten. Unentgeltlicher Erwerb ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Entgelt kann Gegenleistungen in verschiedene Formen sein: Zahlung in Geld, Schuldübernahme, Ausgleichzahlung oder Rentenzahlungen.

Erheben von Schenkungssteuer ist für sich allein keine Hinweise für unentgeltlichen Erwerb. Denn auch bei gemischter Schenkung (Erwerb unter dem Marktpreis) kann Schenkungssteuer ausgelöst werden.

Nur wenn die Eigentumswohnung in 2006 voll unentgeltlich übertragen wurde, wird der Anschaffungszeitpunkt der Schenker den Beschenkten zugerechnet. D.h. in diesem Fall gilt für Sie der Anschaffungszeitpunkt in 1995.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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