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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Verkauf Ferienwohnung

Mein Mann und ich haben vor zwei Jahren eine Ferienwohnung als GbR gekauft, die von einem Makler ohne Eigennutzung an Feriengäste vermietet wird. Wie würde bei einem Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist die steuerliche Behandlung eines zu erwartenden Verkaufsgewinns aussehen bzw. welche Auswirkungen hat
ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt auf die getätigten Abschreibungen und steuerlichen Vorteile auf die Ferienwohnung?

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Wie ich Ihrer Schilderung entnehmen kann, vermieten Sie Ihr Ferienhaus ohne „hotelmäßige“ Nutzung, so dass Sie durch die Vermietung des Ferienhauses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (§ 21 Abs. 1 EStG; BFH-Urteil vom 19.01.1990 AZ: III R 31/87). Das Ferienhaus
gehört somit zu Ihrem Privatvermögen.

Bei Verkauf des Ferienhauses innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung unterliegt der Gewinn aus diesem privaten Veräußerungsgeschäft in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Der Veräußerungsgewinn ist der Differenzbetrag zwischen Veräußerungspreis der Ferienwohnung einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungkosten, die mit dem Verkauf der Ferienwohnung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, andererseits (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG).

Da Sie im Zusammenhang mit der Vermietung der Ferienwohnung Werbungskosten in Form von Abschreibungen geltend gemacht haben, mindern diese Beträge die Anschaffungskosten. Dies führt somit zu einem höheren Veräußerungsgewinn der Ferienwohnung (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG)

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Immobilienbesteuerung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges