Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Spekulationssteuer trotz schweizer Wohnsitz ?

Hallo.Im Jahr 2006 habe ich mit meiner damaligen Frau eine Eigentumswohnung(nachfolgend ETW genannt) für 42 500 EURO erworben.Jeder zu 50 %.Die Wohnung wurde ein jahr selbst genutzt,dann vermietet,.
Ebenso ein Haus für 55 000 EURO ,Sie 75 % ,ich 25 %.
Im Jahr 2009 haben wir durch Übertragung von Miteigentumsanteilen , die 25 % des Hauses in Ihre 50 % der ETW getauscht,sodass ich seit 2009 100 %iger Eigentümer der ETW bin.
Ich habe seit 2008 meinen einzigen Wohnsitz in der Schweiz und bin seit 2009 auch geschieden.
Die ETW habe ich 2012 mit Gewinn für 66810 EURO verkauft.
Mittlerweile nervt das Finanzamt mit einem Fragebogen zur Ermittlung ,ob Einkommenssteuer besteht.
Bin ich trotz meines Schweizer Wohnsitz in D steuerpflichtig und wie hoch wäre das ?
Ausserdem bräuchte ich Hilfe beim ausfüllen des Fragebogen (10 Fragen über Anschaffungskosten etc),die ich selbstverständlich in einer extra Frage anschließend honorieren werde .Vielen Dank.


Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

kann es sein dass Sie die Frage doppelt gestellt haben?

Zur Frage der Steuerpflicht.

Sie sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 EStG, da Sie sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften haben nach § 49 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz teilt das Recht der Besteuerung von Einkünften aus unbeweglichen Vermögen dem Staat zu, in dem das Vermögen liegt. Somit müssen Sie in Deutschland eine Erklärung abgeben (Formular ESt 1 C sowie Anlage SO).

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de


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Wirtschaftsprüfer André Hintz