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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Hilfe beim Ausfüllen von Fragebogen für Finanzamt

Fragebogen für Finanzamt.

Thema:

Im Jahr 2006 habe ich mit meiner damaligen Frau eine Eigentumswohnung(nachfolgend ETW genannt) für 42 500 EURO erworben.Jeder zu 50 %.Die Wohnung wurde ein jahr selbst genutzt,dann vermietet,.
Ebenso ein Haus für 55 000 EURO ,Sie 75 % ,ich 25 %.
Im Jahr 2009 haben wir durch Übertragung von Miteigentumsanteilen , die 25 % des Hauses in Ihre 50 % der ETW getauscht,sodass ich seit 2009 100 %iger Eigentümer der ETW bin.
Ich habe seit 2008 meinen einzigen Wohnsitz in der Schweiz und bin seit 2009 auch geschieden.
Die ETW habe ich 2012 mit Gewinn für 66810 EURO verkauft.

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Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Der Verkauf von Eigentumswohnungen fällt unter sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG. Da es sich um unbewegliches Vermögen handelt, ist die Veräußerungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerpflichtig.

Sie müssen hierfür die Formulare ESt 1 C und Anlage SO (Seite 2, Zeilen 31 bis 39) ausfüllen.

Einzutragen sind der Veräußerungspreis, Anschaffungskosten abzgl. Abschreibungen und Veräußerungskosten, die bei Ihnen angefallen sind. Des Weiteren sind die Nutzungszeiträume für eigene Wohnzwecke und für den Vermietungszeitraum einzutragen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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Wirtschaftsprüfer André Hintz