Abschreibung herstellungsnaher Anschaffungskosten
November 26, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag.
Nach dem Erwerb eines Betriebsgebäudes welches als Gewerbebetrieb genutzt werden soll wurden umfangreiche Sanierungs- u. Modernisierungsmaßnahmen getätigt. Das Haus wurde sehr günstig erworben und ein vielfaches investiert (die 15%-Grenze ist überschritten), somit handelt es sich wohl um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die abgeschrieben werden können.
Das Haus wurde im Januar 2012 erworben, die Renovierungsmaßnahmen erstrecken sich über einen Zeitraum von 18 Monaten.
Wenn ich es richtig verstanden habe kann das Gebäude ab Januar 2012 abgeschrieben werden, richtig (Afa-Satz 3%?)?
Wie funktioniert die Abschreibung der Herstellungskosten? Erst nach Fertigstellung der gesamten Maßnahmen (also ab Juli 2013 bzw. zum Jahresende 2012) oder bereits jeweils zeitanteilig ab dem Monat indem die die Kosten angefallen sind?
Über Ihre Antwort freue ich mich.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wie sie richtig erkannt haben liegt hier eine Problematik des anschaffungsnahen Aufwandes vor. Nach neuerer Rechtsprechung sind Anschaffungskosten auch Aufwendungen, um das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Betriebsbereitschaft meint hier die Bereitschaft zur bestimmungsmäßigen Nutzung.
War das Gebäude bei Erwerb betriebsbereit, können die Anschaffungskosten für das Gebäude ab dem Erwerb abgeschrieben werden. Die späteren Aufwendungen sind dann nachträgliche Herstellungskosten, die ab Fertigstellung abgeschrieben werden (monatsgenau).
War das Gebäude bei Erwerb nicht betriebsbereit, gehören die späteren Aufwendungen ebenfalls zu den Anschaffungskosten. Dann ist der Gesamtaufwand aus dem Erwerb und der Sanierung des Gebäudes erst ab Herstellung der Betriebsbereitschaft abzuschreiben (monatsgenau).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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