Spekualtionssteuer bei Verkauf von mehreren Grundstücken aus Erbe?
November 3, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo
Der Erbe Hartmann hat von seinem Vater 1974 ein unbebautes großes Stück Land geerbt. Weiterhin hat er weitere Ländereien und zusätzliche Grundstücke ohne Bebauung geerbt. Er ist Alleinerbe. Im Laufe der Jahre wurde durch städtische Planung für das große Stück Land ein Baugebiet entwickelt. Hiervon hat der Erbe Hartmann ein straßenseitiges Grundstücksteil an Herrn Meier, sowie ein weiteres Grundstücksteil an Herr Schulze verkauft. Die Verkäufe an Meier und Schulze sind 2019 und 2020 erfolgt.
Der Erbe Hartmann hat zudem ein anderes Grundstück, ebenfalls aus der Erbmasse des Vaters, im Jahre 2018 an die Stadt verkauft.
Nun will Herr Hartmann die restlichen zwei großen verbliebenen Grundstücke aus dem ehemaligen Erbe an einen Investor verkaufen.
Frage: Muß Herr Hartmann auf den Verkauf des Erbes nun Spekulationssteuer bezahlen und ist es als gewerblicher Grundstückshandel zu begreifen? Sind eventuell Erbschaftssteuern zu berücksichtigen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich hat Erbe Hartmann das Grundstück durch Erbe unentgeltlich erworben, so dass ihm der Anschaffungszeitpunkt des Vaters aus dem Jahr 1974 zuzurechnen ist. Daher ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren längst abgelaufen, so dass kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt (wenn das Grundstück seit 1974 Privatvermögen war).
Auch ein gewerblicher Grundstückshandel liegt aus meiner Sicht nicht vor, weil die bloße Veräußerung dieser lange im Eigentum befindlichen Grundstücke keine Gewerblichkeit darstellt sondern noch zur privaten Vermögensumschichtung gehört. Auch Erbschaftsteuer fällt nicht an, weil sich dieses Erbe bereits 1974 vollzogen hat und dann in dem Jahr der Erbschaftsteuer unterlegen hätte.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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