Haus gekauft. Kurz vermietet. Jetzt selbst genutzt. Steuerlich relevant?
Februar 8, 2021 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Wir haben ein Haus zur Eigennutzung gekauft, und noch acht Monate lang an die Verkäufer vermietet. Jetzt sind wir selbst eingezogen. Muss ich die Immobilie bei der Einkommensteuer angeben, die Mieteinnahmen versteuern und kann Werbungskosten absetzen? Oder ist das Haus für die Steuer nicht relevant, da es ja von Anfang an zur Selbstnutzung bestimmt war?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eine Zwischenvermietung ist zu erklären, die erzielten Einnahmen sind zu versteuern, Sie sollten insofern eine Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung hinzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der §§ 3, 3a, 32, 43 Steuerberatungsgesetz (Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg)
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?