Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Drei-Objekte-Grenze

Ich besitze in einem Haus 6 Wohnungen.
Diese Wohnungen habe ich im Gesamtpaket ersteigert.
Im Haus gibt es noch eine Wohnung, die mir nicht gehört.
Ich möchte nun alle 6 Wohnungen gleichzeitig an einen Interessenten verkaufen.
Mir geht es dabei um die "drei- Objekte -Grenze".
Ich handle als Privatperson und habe in den letzten 5 Jahren keine Immobilien verkauft.
Wird dieser Verkauf von 6 Wohnungen als ein Objekt gezählt oder als 6 einzelne Objekte?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewährten Honorars beantworten.

Grundsätzlich regelt ein BMF-Schreiben der Finanzverwaltung inwieweit ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Unter anderem heißt es dort:

Jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbständig nutzbar und veräußerbar ist, stellt ein Objekt i. S. d. „Drei-Objekt-Grenze“ dar, auch wenn mehrere Objekte nach Vertragsabschluss baulich zu einem Objekt zusammengefasst werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 2002, BStBl II S. 571). Gleiches gilt für Grundstücke, bei denen der Verkauf beim Vertragsvollzug gescheitert ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002, BStBl 2003 II S. 291).

Sofern es sich bei Ihren Wohnungen also um einzelne Wohnungen handelt (Teileigentum/Wohneigentum mit eigenen Grundbüchern) wäre jede Wohnung ein Zählobjekt. Die Veräußerung dieser Wohnungen würde dann zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen (Überschreitung der 3-Objekt-Grenze), wenn Sie diese nicht bereits länger als 10 Jahre vermieten. Denn weiterhin heißt es in dem BMF-Schreiben auch:

Sind bebaute Grundstücke bis zur Veräußerung während eines langen Zeitraums (mindestens zehn Jahre) vermietet worden, gehört grundsätzlich auch noch die Veräußerung der bebauten Grundstücke zur privaten Vermögensverwaltung (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 1990, BStBl II S. 1057). Dies ist unabhängig vom Umfang des veräußerten Grundbesitzes.

Es kommt also auch entscheidend darauf an, wann Sie diese 6 Wohnungen erworben haben.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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