Wegzugsbesteuerung Immobilien
Juli 22, 2020 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, mir ist bekannt dass es eine Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Kapitalgesellschaften gibt.
Hier meine Frage: der Mandant besitzt erhebliches Immobilienvermögen in Deutschland. Es befindet sich im Privatbesitz. Nun verlagert er seinen Wohnsitz von Deutschland ins EU Ausland/ Nicht EU Ausland. Fallen hier evtl Steuern auf Stille Reserven der im Privatbesitz befindlichen Immobilien an?
Danke
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern lediglich als erste steuerliche Einschätzung dient.
Da in diesem Fall die Einkunftsquelle in Deutschland verbleibt und Deutschland auch weiterhin das Besteuerungsrecht bzgl. der Immobilien besitzt (sowohl im Rahmen der Vermietung als auch bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren), sind die stillen Reserven bei im Privatvermögen gehaltenen Immobilien bei Wegzug ins Ausland nicht zu besteuern.
Einkünfte aus diesen Quellen haben Sie dann als "Ausländer" im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht künftig in Deutschland zu besteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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