Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Immobilien GmbH und Wohnsitz außerhalb der EU

Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger, habe Einkünfte aus Vermietung in Deutschland und bin somit in D beschränkt steuerpflichtig. Ich wohne seit vielen Jahren in Asien. Ich möchte meine Steuer in D für Neukäufe optimieren, bei einem der Käufe erwarte ich eine signifikante Wertsteigerung.

Ich möchte die Gestaltung einer einfachen GmbH vs einer Holding Struktur vergleichen. Hier meine Frage:

A) Mit Holding: Ich gründe eine Holding GmbH ("H"). Die H gründet eine 100%ige Tochter Projekt GmbH ("P"). Die P kauft das Grundstück. Verkauft die P nach 4 Jahren das Grundstück zum doppelten Preis und schüttet die Gewinne an die H aus, so bleibt die Steuerbelastung sehr gering. Es fällt lediglich Körperschaftssteuer bei der Projekt GmbH und effektiv ca 1,5% bei der Holding an. In Summe ca 18% Steuer solange die Gewinne in der Holding thesauriert werden.

B) Nun frage ich mich ob die doppelte GmbH bestehend aus H und P überhaupt notwendig ist. Stattdessen gründe ich nur eine GmbH, vermögensverwaltend. Auch hier fällt insgesamt ca 18% Steuer auf Mieterträge und Verkaufserlös an.

Kommt somit stets nur ein Asset Deal beim Wiederverkauf der Immobilie in Betracht so sind o.g. beiden Fälle gleich zu behandeln, korrekt? Ein Verkauf der Immo via share deal ist ausgeschlossen. Zweite Frage: welche Steuern fallen in D an wenn die Kapitalgesellschaft eine Dividende an mich mit Wohnsitz in Singapur ausschüttet?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Zu A) Grundsätzlich ist es korrekt. P hat auf den Gewinn Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag (15% plus 5,5%) zu entrichten. Schüttet eine Tochtergesellschaft (P) an die Muttergesellschaft einen Dividende aus, so ist der Gewinn für die Mutter (H) zu 95% steuerfrei. Die von der Tochter P bei der Dividende abzuführende Kapitalertragsteuer (25% plus Solidaritätszuschlag 5,5%) kann sich die Mutter vom Finanzamt als eine Art Körperschaftsteuervorauszahlung anrechnen/erstatten lassen.

B) Das ist korrekt. Grundsätzlich werden Mieterträge und Verkaufsgewinne genauso besteuert wie bei P. Wenn Sie die Immobilie veräußern möchten, dann aus dem Vermögen der GmbH heraus (Asset Deal). Alternativ wäre natürlich theoretisch auch eine Veräußerung des GmbH samt Immobilie möglich.

Schüttet die GmbH an Sie als Gesellschafter aus, so muss die Gesellschaft zunächst Kapitalertragsteuer (25% + 5,5%) einbehalte. Diese Kapitalertragsteuer können Sie sich als beschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag über das Bundeszentralamt für Steuern erstatten (www.BZSt.de) lassen.

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil