GmbH gründen ?
Januar 14, 2020 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich bin Arbeitnehmer(34500 € brutto) habe drei Immobilien vermietet.Bei der Vermietung zahle ich 630€ Zinsen für die Kredite und habe 1470€ für Tilgung und Bar über.Nun würde ich gerne ein Depot Konto eröffnen(Start ca.10000€) dort mon.1000€ einzahlen ,Dividendenaktien und Optionen handeln bzw.kaufen.
Meine Frage macht es Sinn eine GmbH zu gründen für das Depot ?
Für diese Strategie ,besuche ich einen Kurs der ca.3500€ brutto kostet .Kann man diesen als Weiterbildung Steuerlich absetzten?
Mit freundlichen Grüßen.
Stefan Breitbeil
Guten Tag,
grundsätzlich macht es aus meiner Sicht keinen Sinn für das Depot eine GmbH zu gründen. Denn die Gründungs- sowie laufenden Verwaltungskosten einer GmbH kosten schon einmal einige tausend Euro, so dass Sie diese Kosten gegenüber einer Anlage als Privatanleger erst einmal durch mögliche Steuerersparnisse ausgleichen müssten. Ob dieses bei einer Ansparung von 1.000 EUR/Monat erreicht werden kann, sei einmal dahin gestellt. Die Chance wird natürlich größer steuerliche Vorteile zu erzielen, je höher das eingesetzte Kapital und die potentiellen Gewinne sind.
Allerdings kommt es auch erst dann wirklich zu einer Steuerersparnis, wenn Sie die Gewinne nicht ausschütten, also thesaurieren und in der GmbH belassen. Denn bei der Ausschüttung von Gewinnen aus der GmbH an Sie als Gesellschafter muss die GmbH für Sie 25% Kapitalertragsteuer abführen.
Insgesamt würde ich also davon abraten, eine GmbH unter diesen Gesichtspunkten zu gründen.
Da Sie den Kurs noch als Privatperson absolviert haben ist ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht möglich. Dieses ist in § 20 Abs. 9 EStG geregelt. Hintergrund ist, dass die Einkünfte einer pauschalen Steuer von 25% (Abgeltungssteuer) unterliegen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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