Genauer Beginn Spekulationssteuer
November 30, 2019 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wann beginnt der Zeitraum für die 10-Jahresfrist für Spekulationssteuer bei Immobilien? Ab Bewilligung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung / Ehevertrag? Oder erst ab Beurkundung bzw. Grundbucheintragung?
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Maßgeblich für den Beginn (=Anschaffungszeitpunkt) der Spekulationsfrist ist immer das Datum des notariellen Vertrages zur Übertragung des Grundstücks. Mündliche oder andere nicht beurkundete Vereinbarungen sind ebenso unbedeutend wie das Datum der Grundbucheintragung.
Sofern Sie die Immobilie seit Anschaffung oder im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen beiden Jahren selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, kann eine Befreiungsmöglichkeit von der Besteuerung vorliegen. Eine steuerfreie Veräußerung wäre in dem Fall also auch möglich, obwohl keine 10 Jahre vergangen sind.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Ich weise darauf hin, dass dieses Forum eine persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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