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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Bauträger - Grunderwerbsteuer beim Erwerb des zu bebauenden Grundstücks

Guten Tag,

ich beabsichtige, ein Bauprojekt selbst als Bauträger durchzuführen.

Hierzu soll ein Grundstück mit altem Objektbestand (Siedlungshaus) erworben werden.
Das Haus soll abgerissen und das Grundstück mit zwei Häusern mit je zwei Doppelhaushälften bebaut werden, d.h. es entstehen 4 DHH.

Die Teilung wird nach WEG erfolgen.

Meine Frage ist nun:
Muss ich als Bauträger für den zunächst stattfindenden Grundstückserwerb bereits auch Grunderwerbsteuer entrichten, wenn ich als Bauträger im notariellen Kaufvertrag auftrete und die Verwertungsabsicht in Richtung Neubebauung sich daraus folgert?

Oder fällt die Grunderwerbsteuer nur später für den Erwerber einer der Doppelhaushälften in voller Höhe auf den Gesamtkaufpreis an?

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße,
G. F.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich für jeden Erwerb an, wenn keine Befreiungsvorschrift greift. Dieses ist bei Ihnen aber aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht der Fall. Sie werden also auch als Bauträger beim Grunderwerb die Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Die künftigen Erwerber werden dann ebenfalls auch für den Neubau Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Sie müssen also bei Ihrer Kalkulation die von Ihnen zu zahlende Grunderwerbsteuer einplanen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne mit Ihrer Rückfrage.

Schöne Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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