Verkauf Wohnung nach Erbfall und Vermietung
Juni 21, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Verkauf Wohnung nach Erbfall und Vermietung:
1978 Kauf ETW in Bonn durch meinen Großonkel;
1978-2013 Selbstnutzung durch Großonkel;
2013 Erbfall zu meinen Gunsten (mit Erbschaftssteuerzahlung);
2013-2021 Vermietung der Wohnung;
2021 geplanter Verkauf; -
Bitte um Bestätigung oder Korrektur, dass der Verkauf der Wohnung ohne Spekulationssteuer erfolgt.
Sind andere Steuern zu erwarten?
Rechtlich verbindliche Antwort benötigt
Vielen Dank.
Guten Tag und viele Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage erteile ich Ihnen folgende Auskunft:
Als Rechtsnachfolger (durch Erbe) Ihres Großonkels haben Sie seinen Anschaffungszeitpunkt übernommen, so dass die Veräußerungsfrist (10 Jahre nach Anschaffung) des § 23 EStG längst vergangen ist. Damit wäre, unter der Voraussetzung, dass es sich stets um Privatvermögen Ihres Großonkels gehandelt hat (wovon auszugehen ist), die Veräußerung steuerfrei.
Andere Steuern sind nicht zu erwarten (außer Grunderwerbsteuer bei Verkauf, die aber durch den Erwerber zu zahlen sind).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?