Spekulationsfrist
Juni 15, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Meine Frau ,mein Sohn u. ich haben am 9.10.2009 (Kaufvertragsabschluß) anteilig(2/4 Anteil mein Sohn) eine Immobilie gekauft.Im Normalfall wäre nun am 10.09.2019 die Spekulationsfrist abgelaufen.Mein Sohn ging jedoch 2010 in die Insolvenz .Meine Frau und ich haben nach Verhandlungen mit der Bank und der Insolvenzverwaltung seinen 2/4 Anteil und die Grundschuld von der Bank übernommen.Am 22.03.2011 wurde dann für den Anteil meines Sohnes ein Kaufvertrag zwischen der Insolvenzverwaltung und uns geschlossen. Frage: Läuft nun für die 50%ige Anteilsübernahme die Spekulationsfrist ab 22.03.2011 neu, so daß Ende der Spekulationsfrist der 23.03.2021 ist oder ist Ende der Spekulationsfrist nach wie vor der 10.09.2019,da es sich letztendlich um eine familieninterne Angelegenheit handelt? Bestehen möglicherweise zwei getrennte Endtermine für die Spekulationsfrist (10.09.2019 und 23.03.2011)?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frageinen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da der Erwerb von Ihrem Sohn entgeltlich erfolgte, beginnt die Spekulationsfrist für diesen Teil mit dem Erwerb, als genauer Fristbeginn gilt das Verpflichtungsgeschäft, meist Abschluss des Kaufvertrags.
Private Veräußerungsgeschäfte liegen nur vor, wenn angeschafftes und veräußertes Wirtschaftsgut wirtschaftlich identisch sind, Kriterien dafür sind die Gleichartigkeit, Funktionsgleichheit und Gleichwertigkeit, eine wirtschaftliche Teilidentität ist ausreichend. Ein privates Veräußerungsgeschäft begründet diese aber nur für diesen Teil des betreffenden Wirtschaftsguts (BFH vom 12.6.2013, IX R 31/12, BStBl II 2013, 1011).
Somit wäre der ursprüngliche Eigentumsanteil ab 2019 steuerfrei veräußerbar. Der neu erworbene Anteil ist wiederum erst nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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