Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Verkauf ener Immobilie - beschränkte Steuerpflicht

Guten Tag,

eine Dame besitzt eine Mietwohnung in Deutschland, lebt aber in einem anderen EU-Land, das Mieteinkommen ist daher beschränkt einkommenssteuerpflichtig (sonstiges Einkommen in Deutschland hat sie nicht). Diese Wohnung hat ihr Mann in 2005 gekauft, im Grundbuch war er als (einziger) Eigentümer eingetragen. Nach dessen Tod in 2009 hat die Witwe die Wohnung geerbt, sie wurde schliesslich im Dezember 2011 als Eigentümerin im Grundbuch registriert.

Frage – wenn die Dame die Wohnung vor Dezember 2021 verkauft, bleibt der Gewinn aus der Veräußerung steuerfrei? Anders gefragt – wenn zwischen Erbe und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen, beginnt die Zehnjahresfrist (bei beschränkt steuerpflichtigen Personen) mit Datum des ursprünglichen Kaufvertrags (2005) oder mit Eintragung der Witwe im Grundbuch (Dez. 2011)?

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Verkauf einer im Privatvermögen befindlichen Mietwohnung ist einkommensteuerfrei, wenn zwischen Anschaffung (oder Entnahme o.ä. aus einem Betriebsvermögen) und Veräußerung weniger mehr als zehn Jahre liegen. Hierbei zählen unentgeltliche Übertragungen (z.B. durch Erbe oder Schenkung) nicht als Anschaffung, in diesen Fällen ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers (z.B. Erblasser) abzustellen.

Ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, ist für diese Frage unerheblich.

Somit kann die Witwe gemäß Sachverhalt, wenn keine Zuordnung zu einem Betriebsvermögen in den letzten zehn Jahren vorgelegen hat, einkommensteuerfrei veräußern.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Jöhrensstraße 1, 30559 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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