Immobilienbesteuerung als Einzelunternehmer
März 30, 2015 | 50,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Guten Tag,
für folgenden Sachverhalt benötige ich Ihre Hilfe:
Einzelunternehmer ( Kaufmann) wird eine Ladengeschäft zum Kauf angeboten.
Welche Optionen stehen steuerrechtlich hier zur Verfügung?
A1. Kann es als Privatperson erworben werden und dann an das Unternehmen vermietet werden?
A2. Kann es als GBR ( Ehemann und Ehefrau ) erworben werden und an das Unternehmen vermietet werden?
B. Das Unternehmen kauft das Ladengeschäft selber.
Hier stellt sich die Frage, was bei Aufgabe der Unternehmertätigkeit ( Einzelhandel) passiert und das Ladengeschäft weiter vermietet wird.
Welche steuerlichen Aspekte gilt es zu berücksichtigen in allen Varianten.
Vielen DAnk
Sehr geehrter Frau Ude,
Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Ein Ladengeschäft kann steuerlich grundsätzlich nur im Rahmen eines Gewerbebetriebs geführt werden. Werden jedoch Immobilien veräußert, kann ein (privater) Erwerber den Grundbesitz im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung an ein Unternehmen vermieten.
Auch eine Grundstücks-GbR kann Immobilien erwerben und an ein Unternehmen vermieten.
Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebs sind grundsätzlich die stillen Reserven aufzulösen. Liegt jedoch ein “ruhender Gewerbebetrieb” vor, sind (noch) keine stillen Reserven aufzulösen. Ein ruhender Gewerbebetrieb kann als ganzes verpachtet werden. In diesem Fall ist dem Finanzamt gegenüber das “Ruhen des Gewerbebetriebs” zu erklären. Die Miet- und Pachteinnahmen hieraus sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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