Erbe Pflichtteil Sanierung
September 14, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Habe vom Bruder ein von ihm seit mehr als 10 Jahren bewohntes völlig marodes Haus geerbt, musste aber 1/2 als Pflichtteil auszahlen. Es sind a) Entrümpelungskosten angefallen, b) habe ich das Haus saniert. Jetzt möchte ich das Haus verkaufen. Wird der gezahlte Preis für Pflichtteil als Erwerbskosten anerkannt, sodass ich das Haus sozusagen mit Gewinn verkaufe und im Gegenzug die Sanierungskosten absetzen kann ?
Wie könnte man die Entrümpelung absetzen ?
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Nach § 23 EStG liegen private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken vor, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Anschaffung in diesem Sinne ist der entgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten. Gewinn aus Veräußerungsgeschäften ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.
In Ihrem Fall liegen in Höhe des ausgezahlten Pflichtteils Anschaffungskosten vor, während für die andere Haushälfte für Sie als Erbe keine Anschaffungskosten in diesem Sinne angenommen werden.
Die Entrümpelungs- und Sanierungskosten sowie der Veräußerungspreis sind allerdings auch nur zur Hälfte anzusetzen.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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