Abweichende Gewinnverteilung Immobilien-GBR
April 23, 2015 | 40,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Guten Tag,
wir gründen als unverheiratetes Paar eine Immobilien-GBR (zur Vermietung) und möchten im GBR Vertrag eine von den Anteilen abweichende Gewinnverteilung vereinbaren. Nach meiner Kenntnis ist dies so einfach nicht möglich.
Können wir diesbezüglich dem Gesellschafter, der umfangreiche Verwaltungstätigkeiten durchführt, eine Vergütung zahlen, um dieses Ziel zu erreichen? Als welche Einkunftsart muß diese dann versteuert werden?
Oder kennen Sie noch einen anderen Weg, um eine abweichende
Verteilung zu ermöglichen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
sehr geehrter Fragesteller,
eine im Gesellschaftsvertrag abweichende Regelung ist möglich.
Die Verteilung der Gesellschafts-Anteile und die Verteilung der
Gewinnanteile sollte aber schriftlich geregelt werden. Und dieses am Besten noch von einem Notar beurkundet oder mindestens beglaubigt sein.
Eine Vergütung können Sie zwar zahlen, diese wird steuerlich aber nur als Gewinnvorweg angesehen. Von einer Vergütungsregelung für GbR-Gesellschafter rate ich hier ab.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
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