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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Einkommensteuer bei Verkauf Anteile an Immobilien GbR

Anteile an einer Immobilien GbR werden von Anteilseigner 1 an Anteilseigner 2 übertragen. Können hier Spekulationsgewinne entstehen bzw. wie ist dies bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen? (Grunderwerbsteuer dürfte ja nicht anfallen)

Gibt es Besonderheiten, wenn die Anteile nach notariellem Kaufvertrag der Gbr für den Kauf der Immobilie aber noch vor Zahlung des Kaufpreises und Übergang von Nutzen und Lasten übertragen werden?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Beim Verkauf des Gesellschaftsanteils der vermögensverwaltenden Personengesellschaft liegt einkommensteuerlich ein privates Veräußerungsgeschäft vor, bei dem die 10-jährige Spekulationsfrist zu beachten ist. Die Veräußerung des Anteils gilt dabei als Veräußerung der einzelnen Immobilien im Gesellschaftsvermögen.
Bzgl. der Grunderwerbsteuer wird eine gesellschaftsrechtliche Anteilsübertragung erst dann einer Grundstücksübereignung gleichgesetzt, wenn mindestens 95% der Anteile übertragen werden.

Für die Fristberechnung ist das jeweilige Datum des Kauf- und Verkaufsvertrages maßgeblich. Unerheblich ist, dass zwischen Zahlung des Kaufpreises und Erhalt des Verkaufspreises tatsächlich volle 10 Jahre verstrichen sind. Ebenfalls unerheblich ist die Frage, wann jeweils beim Kauf und beim Verkauf der Eigentümerwechsel ins Grundbuch eingetragen wurde. Es zählt allein das Datum der beiden Kaufverträge.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Immobilienbesteuerung

StB Steffen Becker

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
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Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
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Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
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